Friedensrichter
Adresse
Friedensrichter
Marcel Müller
Am Koppenholz 1
8483 Kollbrunn
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Beschreibung Friedensrichter
Schlichtungsverhandlungen
Der Friedensrichter führt als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leitet die Verhandlungen bei folgenden Klagen:
- Forderungsklagen/Konsumentenstreitigkeiten (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag, etc.)
- Arbeitsrechtliche Klagen (Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnisse, etc.)
- Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
- Klagen bezüglich Unterhaltszahlungen
- Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung; Erbteilungsklagen etc.)
- Nachbarschaftsklagen (Klagen betreffend Einhaltung der Grenzabstände von Sträuchern, Bäumen und Zäunen, Einfriedungen, etc.)
- Persönlichkeitsverletzungen
Der Friedensrichter ist nicht zuständig bei Scheidungs- und Trennungsklagen. Wenden Sie sich an:
Bezirksgericht Pfäffikon
Hörnlistrasse 55
8330 Pfäffikon
Tel. 044 952 41 11
Fax 044 952 42 90
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Prozessverhandlungen
Jeder Prozessverhandlung geht eine Schlichtungsverhandlung voraus. Aufgrund der Zivilprozessordnung kann der Friedensrichter anschliessend und auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelrichter endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 kann er den Parteien zudem neu einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.
Auskünfte und Beratungen
Der Friedensrichter ist die Ansprechsperson für allgemeine Beratungen und erteilt auch Auskunft über Fragen, die das Vorgehen bei Klagen, Begehren etc. betreffen.
Weitere Informationen
Formulare für die Einreichung von Schlichtungsgesuchen können Sie hier herunterladen. Der Verband der Friedensrichterinnen und Friedensrichter des Kantons Zürich und die Gerichte Zürich halten weitere Informationen für Sie bereit.