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Tempo-30-Zone Wila Ost und Au; hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle Bahnhof Wila; Sanierung Stationsstrasse

Das genannte Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes öffentlich aufgelegt.

Im Bereich Wila Ost und an der Auwisstrasse in der Au werden je eine Tempo-30-Zone eingeführt. Durch bauliche Massnahmen wird der Verkehr beruhigt und der Strassenraum aufgewertet. Die Bushaltestelle beim Bahnhof Wila wird hindernisfrei ausgebaut. Die Stationsstrasse wird im Bereich des Bahnhofs saniert.

Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Wila, Kugelgasse 2, Wila, zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Planauflage
19. September bis 19. Oktober 2023

Auflagedokumente
1    Massnahmenplan 1:500, Tempo-30-Zone Wila Ost, Teil Nord, 21.07.2023
2    Massnahmenplan 1:500, Tempo-30-Zone Wila Ost, Teil Süd, 21.07.2023
3    Massnahmenplan 1:500, Tempo-30-Zone Au, 21.07.2023
4    Situationsplan 1:200, hindernisfreie Bushaltestelle, Sanierung Stationsstrasse, 05.09.2023
5    Projektbeschrieb, 07.09.2023
6    Mitwirkungsverfahren, Bericht  zu den Einwendungen, 05.09.2023

Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost beim Gemeinderat Wila, 8492 Wila, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen.

Gemeinderat Wila