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Gefährliche Laserpointer sind ab 1. Juni 2019 verboten

Per 01. Juni 2019 sind in der Schweiz Laserpointer verboten. Das heisst, dass per 01. Juni 2019 der Erwerb, das Tragen, der Import, das Veräussern etc. von Laserpointern verboten ist.

Laserpointer, welche stärker als Klasse 1 sind, müssen (je nach Stärkeklasse) innert einem oder zwei Jahren vernichtet werden.

Dies betrifft die handgeführten Laserpointer (in Taschenlampen- und Kugelschreiberform, o.ä.), also diejenigen, mit welchen in den letzten Jahren absichtlich Zugführer, Piloten, Krankenwagen, Polizeiautos usw. geblendet worden sind.

Weihnachtsbeleuchtung, Disco-Ausstattung, etc. ist nicht betroffen.

Flyer