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Aenderung von Grundstücksflächen - Amtliche Vermessung

Bis zum 30. Juni 2016 wurden die Daten der Amtlichen Vermessung in allen Städten und Gemeinden in die neuen Koordinaten LV95 überführt. Vielerorts ist dieser Bezugsrahmenwechsel bereits erfolgt und durch die Vermessungsaufsicht genehmigt worden. Die neuen Koordinaten machen auch eine Neuberechnung der Grundstücksflächen erforderlich, was bei einigen Grundstücken Flächenänderungen zur Folge hat. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Änderungen von 1m², die von Rundungsdifferenzen herrühren. In einzelnen Fällen können die Differenzen aber auch grösser sein. Der Nachführungsgeometer hat denjenigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ein spezifisches Informationsschreiben direkt zugestellt (bzw. wird dies noch tun), deren Grundstücksflächen Änderungen von mehr als 1m² erfahren haben.