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Abschaffung Velovignette auf den 1. Januar 2012

Abschaffung der Velovignette auf den 1. Januar 2012

Die Vignettenpflicht für Velos wurde auf den 1. Januar 2012 aufgehoben. Mit der Vignette fällt auch der Versicherungsschutz weg, der bisher Schäden aus Velounfällen gegenüber Dritten deckte.

Künftig kommen die privaten Haftpflichtversicherungen für Schäden auf, die Velofahrende verursachen. Neu muss somit nicht mehr das Velo versichert sein, sondern die Person, die es benützt. Die Behörden gehen davon aus, dass rund zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Personen, die nicht versichert sind, müssen Fremdschäden aus der eigenen Tasche berappen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.