Allgemeines Feuerverbot ab 13. Juli 2026, 12.00 Uhr
Der Kanton hat aufgrund der Trockenheit per 26. Juni 2026 ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 50 Meter vom Waldrand) verhängt.
In den Tösstaler Gemeinden hat es seit einiger Zeit nicht mehr ausreichend geregnet. Dies hat zu sehr trockenen Wiesen, Feldern, Böschungen und Waldgebieten geführt. Die Gefahr eines Flächenbrandes ist bereits jetzt erheblich. In den kommenden Tagen wird das Wetter weiterhin vorwiegend trocken sein. Allenfalls auftretende gewittrige Niederschläge werden zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Situation führen. Die Brandgefahr wird sich deshalb weiter verschärfen.
Die Gemeinden Bauma, Turbenthal, Wila, Wildberg und Zell haben die Gefahrensituation auch im Hinblick auf den 1. August überprüft und unter Einbezug des Stabes der Regionalen Führungsorganisation Tösstal entschieden, ein allgemeines Feuerverbot auszusprechen. Das Verbot gilt ab Montag, 13. Juli 2026, 12.00 Uhr.
Konkret bedeutet das Verbot:
- kein Entfachen von offenen Feuern im Freien
- kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrillgeräten)
- kein Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen und dergleichen
- kein Abbrennen von Feuerwerkskörpern (inkl. Vulkanen usw.)
- kein Entfachen von Höhenfeuern
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Die Gemeinderäte