Leerwohnungszählung per 1. Juni 2026
Eingabefrist bis 12.06.2026. Besten Dank für Ihre Mitarbeit
Die eidgenössische Leerwohnungszählung findet wie jedes Jahr mit Stichtag 1. Juni statt. Wir bitten sämtliche Grundeigentümer, welche am 1. Juni 2026 über leerstehende Häuser oder Wohnungen verfügen oder solche verkaufen, dies bis am 12. Juni 2026 der Abteilung Hochbau unter 052 397 26 53 oder an Hochbau Turbenthal zu melden.
Die Mitarbeit ist gemäss dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 sowohl für die Gemeinden als auch für die Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
- die am Stichtag 1. Juni 2026 unbesetzt aber bewohnbar sind und;
- die am Stichtag 1. Juni 2026 zur dauernden Miete (mindestens für drei Monate) oder zum Kauf angeboten werden.
Ferien- oder Zweitwohnungen bzw. -häuser sind ebenfalls mitzuzählen, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete (von mindestens drei Monaten) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind