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Totalrevision Gemeindeordnung

Totalrevision Gemeindeordnung

Der Gemeinderat hat die geltende Gemeindeordnung aus dem Jahre 1997 einer umfassenden Prüfung und anschliessenden Revision unterzogen. Dabei wurden in erster Linie die notwendigen Anpassungen an das übergeordnete Recht (auf den 1. Januar 2018 wird das neue kantonale Gemeindegesetz samt zugehöriger Verordnung in Kraft gesetzt) vorgenommen. Zudem wurden Neuerungen festgelegt, die sich als Folge der durchgeführten Behörden- und Verwaltungsreorganisation als notwendig erwiesen.

Am 24. September 2017 wird über die totalrevidierte Gemeindeordnung abgestimmt. Die Vorlage und der beleuchtende Bericht werden den Stimmberechtigten mit den Abstimmungsunterlagen zugestellt.

Totalrevidierte Gemeindeordnung