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Erlass über die Führung der Einwohnerregister

Gestützt auf § 11 Abs. 4 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerkontrolle in Verbindung zu § 7 der Verordnung über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERV) hat der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 230 vom 26. November 2018 den Inhalt des Einwohnerregisters in Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Identifikationen und Merkmale (MERG, MERV und Registerharmonisierungsgesetz) festgelegt.

Dieser Beschluss wird ab 30. November 2018 während den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerkontrolle aufgelegt und auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Bezirksrat 8330 Pfäffikon Rekurs eingelegt werden. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.

Gemeinderat Wila