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Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Aufforderung zum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Die Liegenschafteneigentümer werden, gestützt auf §§ 3-17 der kantonalen Strassenabstandsverordnung, aufgefordert, Bäume und Sträucher, welche in den Strassen- bzw. Trottoirraum ragen, auf die Strassen- bzw. Trottoirgrenze zurück zu schneiden, wobei der Luftraum über dem Trottoir bis auf eine Höhe von 2.5m und derjenige über der Fahrbahn bis 4.5m von jeglichem Ast- und Blattwerk frei sein muss. Sträucher auf der Kurveninnenseite sind auf 80cm zurück zu schneiden.

Der Rückschnitt hat  bis zum 31. Oktober 2009 zu erfolgen.

Besteht eine unmittelbare Gefährdung für Verkehrsteilnehmer, kann der Strasseneigentümer die erforderlichen Massnahmen bei Nichtbefolgen zu Lasten der säumigen Anstösser selber treffen.

Die detaillierten Vorschriften können bei der Gemeinderatskanzlei eingesehen werden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Gemeinderat Wila