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Allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Wila

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuellen Wetterlage verschärft sich die Waldbrandgefahr weiter. Der Kanton hat bereits ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldnähe erlassen. Da jedoch keine flächendeckenden Regenfälle in Sicht sind, hat der Gemeinderat ein allgemeines Feuerverbot für das gesamten Gemeindegebiet Wila erlassen.

Dieses Feuerverbot gilt ab Montag. 13. Juli 2026, 12:00 Uhr (bis auf Widerruf)

Das Feuerverbot umfasst folgende Regelungen:

  • Kein Entfachen und Betreiben von offenem Feuer im Freien, sowohl auf öffentlichem wie auch privatem Grund (eingeschlossen eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen, Einweggrills auf Gartensitzplätzen, Balkonen und Dachterrassen), insbesondere auch kein Grillieren mit Holz, Kohle, Holzkohle oder anderen Brennstoffen;
  • Kein Wegwerfen von brennenden oder glühenden Gegenständen, insbesondere Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer;
  • Kein Abbrennen von Feuer- und Kleinfeuerwerken (inkl. Vulkane, usw.) und Zündkörpern jeglicher Art;
  • Kein Anzünden von Fackeln;
  • Kein Steigenlassen von «Himmelslaternen», Glücks- und Wunschlaternen, Heissluftballonen, Ballonen mit Wunderkerzen und dergleichen.

Bis auf Weiteres erlaubt bleibt das Verwenden eines Gas- oder Elektrogrills im Freien, auf Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen; dies bei Anwendung der nötigen Sorgfalt (Aufstellen des Gerätes auf kippsicherem und feuerfestem Untergrund) und vorbehältlich anderslautender Regeln der jeweiligen Hausverwaltung oder Entscheidungsträgern.

Gegen diese Beschluss kann innert 30 Tagen beim Statthalteramt Bezirk Pfäffikon, Hörnlistrasse 71,8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Einem Rekurs gegen diesen Beschluss wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Der Gemeinderat dankt für Ihr Verständnis und das einhalten dieser Regeln.