Liegenschaft Schalchenstrasse 3/5: Unterschutzstellung
Unterschutzstellung mit Schutzvertrag
Wohnhaus, Schalchenstrasse 3/5, Wila, Vers.Nrn. 385/386, Grundstück Kat.Nrn. 1429/509, Kernzone
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 17. November 2025, gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c des Planungs- und Baugesetzes, die Unterschutzstellung der Liegenschaft Vers.Nrn. 385/386 auf Kat.Nrn. 1429/509, Schalchenstrasse 3/5, Wila festgesetzt.
Einsichtnahme
Die Akten liegen vom 5. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 bei der Gemeinde Turbenthal, Abteilung Hochbau, Tösstalstrasse 56, 8488 Turbenthal, zur Einsichtnahme auf.
Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Wila