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Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege Wila - Publikation des vorläufigen Wahlvorschlages und Ansetzung der 2. Frist

Auf die Wahlausschreibung vom 20. Juni 2025 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege Wila innert Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Walder Sarah, geb. 1986, Wila, selbständig erwerbend, parteilos

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wird dieser Wahlvorschlag amtlich bekannt gegeben. Es wird eine neue Frist von sieben Tagen, das heisst bis am Freitag, 15. August 2025, 14.00 Uhr, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert aber auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wila eingereicht werden können. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Primarschulgemeinde Wila hat. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Wila eigenhändig unterzeichnet sein. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindekanzlei Wila erhältlich.

Der Gemeinderat erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt (stille Wahl), wenn nur eine Person vorgeschlagen wird und zudem die zunächst vorgeschlagene mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt. Wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, wird am 28. September 2025 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimm­rechtsrekurs beim Bezirksrat 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekurs­schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Wila (Wahlleitende Behörde)