Direkt zum Inhalt springen

Sperrung Sommeraubrücke - Vorübergehende Verkehrsanordnung

Im Zusammenhang mit dem Ersatz der Tössbrücke durch das kantonale Tiefbauamt muss für Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten der Verkehr auf der Tösstalstrasse einspurig geführt und mit Lichtsignalen geregelt werden.

Aufgrund dieser Verkehrsbeschränkung und zur Vermeidung von Ausweichverkehr über die Sommer- und Wiesentalstrasse wird die Tössbrücke Sommerau für Motorwagen und Motorräder für die Zeit von Montag, 21. Juli, 07.00 Uhr bis Sonntag, 30. November 2025, 18.00 Uhr, bzw. bei Verschie­bung der Bauarbeiten für die effektive Zeit der Verkehrsbeschränkung gesperrt.

Gegen diese Verfügung kann beim Statthalteramt Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäf­fikon ZH, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Kosten des Rekursverfah­rens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und des­sen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist, soweit möglich, beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gemeinderat Wila