Sperrung Sommeraubrücke - Vorübergehende Verkehrsanordnung
Im Zusammenhang mit dem Ersatz der Tössbrücke durch das kantonale Tiefbauamt muss für Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten der Verkehr auf der Tösstalstrasse einspurig geführt und mit Lichtsignalen geregelt werden.
Aufgrund dieser Verkehrsbeschränkung und zur Vermeidung von Ausweichverkehr über die Sommer- und Wiesentalstrasse wird die Tössbrücke Sommerau für Motorwagen und Motorräder für die Zeit von Montag, 21. Juli, 07.00 Uhr bis Sonntag, 30. November 2025, 18.00 Uhr, bzw. bei Verschiebung der Bauarbeiten für die effektive Zeit der Verkehrsbeschränkung gesperrt.
Gegen diese Verfügung kann beim Statthalteramt Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist, soweit möglich, beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Gemeinderat Wila
