Öffentliche Auflage Teilrevision Nutzungsplanung
Der Gemeinderat Wila hat am 3. Februar 2025 die Teilrevision der Nutzungsplanung bestehend aus
- Zonenplan 1:5000
- Ergänzungsplan Waldabstandslinien 1:1000
- Bau- und Zonenordnung
- Bericht gemäss Art. 47 RPV
sowie die Teilrevision Nutzungsplanung "Einzelinitiative "Mindestabstand von Windrädern" bestehend aus
im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 PBG zu Handen der öffentlichen Auflage sowie der Anhörung der über- und nebengeordneten Planungsträgern verabschiedet.
Die Unterlagen liegen vom 5. Mai bis am 4. Juli 2025 während 60 Tagen in der Gemeindeverwaltung Wila, Kugelgasse 2, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich im Sinne der Mitwirkung zur Teilrevision der Nutzungsplanung zu äussern. Rückmeldungen, Anliegen und Einwendungen sind bis spätestens 4. Juli 2025 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat Wila, 8492 Wila, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sämtliche Rückmeldungen, Anliegen und Einwendungen werden eingehend geprüft. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.
Gemeinderat Wila