Sanierung Höhenweg, öffentliche Planauflage
Projekt
Sanierung Höhenweg.
Chaussierung des gesamten Fussweges, Belagseinbau im Abschnitt ab Lindenstieg bis Friedhofstrasse, sowie Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung.
Situation und Längenprofil
Normalprofile
Kantonale Bewilligung
Das Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen bei der Kontaktstelle zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Frist
30 Tage
Ablauf der Frist
24. März 2025
Kontaktstelle
Gemeindeverwaltung Turbenthal, Tiefbau und Werke, Tösstalstrasse 56, 8488 Turbenthal