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Anordnung Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025

Die Gemeindeurnenabstimmung der Primarschulgemeinde Wila und der Sekundarschulgemeinde Wila über die beiden Einzelinitiativen von Marianne Kleber, Rosenbergstrasse 4, Wila, mit dem gleichlautenden Titel «Schaffen einer Schulgemeinde Wila-Turbenthal» wird auf Sonntag, 9. Februar 2025 angesetzt.

  • Den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde wird nachstehende Frage zur Beantwortung mit Ja oder Nein vorgelegt:
    Wollen Sie die Initiative «Schaffen einer Schulgemeinde Wila-Turbenthal» annehmen und die Primarschulpflege beauftragen, mit der Primarschulpflege Turbenthal, der Sekundarschulpflege Wila und der Sekundarschulpflege Turbenthal-Wildberg Vertragsverhandlungen aufzunehmen zur Zusammenführung der erwähnten Schulen?
     
  • Den Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde wird nachstehende Frage zur Beantwortung mit Ja oder Nein vorgelegt:
    Wollen Sie die Initiative «Schaffen einer Schulgemeinde Wila-Turbenthal» annehmen und die Sekundarschulpflege beauftragen, mit der Sekundarschulpflege Turbenthal-Wildberg, der Primarschulpflege Wila und der Primarschulpflege Turbenthal Vertragsverhandlungen aufzunehmen zur Zusammenführung der erwähnten Schulen?

Diese Urnenabstimmung erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte sowie nach den Bestimmunen der Gemeindeordnungen. Der beleuchtende Bericht zur Vorlage wird den Abstimmungsunterlagen beigelegt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Beweismittel sind, soweit möglich, beizulegen.

Gemeinderat Wila (Wahlleitende Behörde)