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Festsetzung Strassenbauprojekt «Tempo-30-Zone 'Wila Ost' und 'Au'; hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle Bahnhof Wila; Sanierung Stationsstrasse»

Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (§ 13 StrG) sowie der öffentlichen Planauflage (§16 StrG) hat der Gemeinderat Wila mit Beschluss vom 20. November 2023 das Projekt «Tempo-30-Zone 'Wila Ost' und 'Au'; hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle Bahnhof Wila; Sanierung Stationsstrasse» gemäss § 15 Abs. 2 StrG festgesetzt.

Rechtliche Hinweise
Gegen diesen Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 31. März 2024


Kontaktstelle
Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich

Gemeindeverwaltung Wila