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Dauernde Verkehrsanordnung Wila, Ortsteil 'Au'

Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Gemeinde Wila hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:

Zone 'Au'
Auwisstrasse ab Haus 'Au' Nr. 2 bis ca. 50m nach Haus 'Au' 32, Tobelweidweg bis Haus-Nr. 21.1

Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 31. März 2024

Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

 

Gemeindeverwaltung Wila