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Wahlanordnung - Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege Wila

Für den aus persönlichen Gründen als Mitglied der Primarschulpflege Wila per Amtsantritt einer Nachfolgerin / eines Nachfolgers zurücktretenden Sylvain Schärli ist für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 eine Ersatzwahl durchzuführen.

Die Durchführung der Wahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der dazugehörigen Verordnung sowie Art. 7 der Gemeindeordnung, wonach das Verfahren der stillen Wahl zur Anwendung kommt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wahlvorschläge sind bis spätestens 20. Dezember 2023 beim Gemeinderat Wila, Kugelgasse 2, 8492 Wila, einzureichen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindekanzlei Wila erhältlich.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Primarschulgemeinde Wila hat. Die vorgeschlagene Person muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Wila unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröf­fentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat erklärt die vorgeschlagene Person als ge­wählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 a. GPR er­füllt sind.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Wila (Wahlleitende Behörde)