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Genehmigung Revision kommunale Richtplanung Verkehr

Genehmigung Revision kommunale Richtplanung Verkehr

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Wila haben an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2022 folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der kommunale Verkehrsplan wird mit den von der Versammlung beschlossenen Aenderungen festgesetzt.
2.       Dem Richtplantext wird zugestimmt.
3.       Der Bericht zum kommunalen Richtplan mit Erläuterungen nach Art. 47 RPV (inkl. Bericht zu den Einwendungen)
          wird festgesetzt.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0999/22 vom 21. November 2022 die Revision der kommunalen Richtplanung Verkehr genehmigt.

Auflage
Die Unterlagen können während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Wila, Kugelgasse 2, 8492 Wila, während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsmittel
Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann von den betroffenen Nachbargemeinden innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Private können den Richtplan Verkehr nicht direkt anfechten.

Gemeinderat Wila