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Lärmsanierung Staatsstrassen Wila, öffentliche Planauflage

Lärmsanierung Staatsstrassen Wila, Akustisches Projekt Lärmarmer Belag, Temporeduktion und Schallschutzfenster, Öffentliche Planauflage

Angaben zur Auflage:
Die Projektunterlagen liegen vom Freitag 18. November 2022 bis zum Montag 19. Dezember 2022 im Gemeindeverwaltung Wila auf (Kugelgasse 2, 8492 Wila) und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Mit Ausnahme der Objektblätter der einzelnen Liegenschaften sind alle Unterlagen auch hier einsehbar.

Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Kontaktstelle:
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Julian Hull, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich

Tiefbauamt des Kantons Zürich