Liegenschaft Katzenbachstrasse 13: Unterschutzstellung
Gemeinde Wila
Unterschutzstellung mittels verwaltungsrechtlichen Vertrags
Der Gemeinderat Wila hat am 25. Oktober 2022 beschlossen: Das Bauernhaus an der Katzenbachstrasse 13, Gebäude Vers.Nr. 367 (Inventar-Nr. 31), auf dem Grundstück Kat.Nr. 1203, unter kommunalen Schutz zu stellen. Die Unterschutzstellung erfolgt mittels verwaltungsrechtlichen Vertrags gemäss §205 lit. d PBG.
Einsichtnahme
Die massgebenden Unterlagen liegen während der Rekursfrist auf der Gemeinde Turbenthal, Tösstalstrasse 56, 8488 Turbenthal, während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgericht sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Wila