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Wahlanordnung Erneuerungswahlen Gemeindebehörden, Amtsdauer 2022-2026

Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden auf den 27. März 2022 angeordnet. Gemäss Gemeindeordnungen sind an der Urne zu wählen:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsident/in
  • 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsident/in
  • 5 Mitglieder der Primarschulpflege und deren Präsident/in
  • 5 Mitglieder der Oberstufenschulpflege und deren Präsident/in

Allfällig notwendig werdende 2. Wahlgänge finden am 15. Mai 2022 statt.

Die Durchführung dieser Wahlen erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte und der dazugehörigen Verordnung sowie nach den entsprechenden Gemeindeordnungen.

Wahlvorschläge
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet wer­den. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein und ist bis spätestens 15. Dezember 2021 dem Gemeinderat, Kugelgasse 2, 8492 Wila, einzurei­chen. Jede Person kann pro Behörde nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; sie kann ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Wila erhältlich.

Publikation der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvor­schläge eingereicht werden.

Gedruckte Wahlzettel
Übersteigt die Zahl der Wahlvorschläge diejenige der zu besetzenden Stellen nicht, kommen nach dem Gesetz über die politischen Rechte gedruckte Wahlzettel zur Anwendung. Andernfalls wird die betreffende Wahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Wila