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Kantonale Genehmigung Abfallverordnung

Am 10. Dezember 2020 genehmigte die Gemeindeversammlung die Totalrevision der Abfallverordnung. Diese Verordnung bedarf der Genehmigung durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Mit Verfügung Nr. 51 hat das AWEL am 5. Februar 2021 die von der Gemeindeversammlung verabschiedete Abfallverordnung genehmigt.

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist tritt die neue Abfallverordnung am 1. Mai 2021 in Kraft.

Die genehmigte Verordnung, der Beschluss der Gemeindeversammlung sowie die Genehmigungsverfügung des AWEL liegen auch während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Wila zur Einsicht auf .

Gegen diese Entscheide kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Sihlstrasse 38, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Gemeinderat Wila