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Privater Gestaltungsplan Huswis; Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Wila haben an der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2020 folgende Beschlüsse gefasst:

  • Dem Gestaltungsplan Huswis der Furrer Liegenschaften + Beteiligungen AG betreffend die Grundstücke Kat. Nrn. 1412, 1423, 1425, wird zugestimmt
  • Dem Bericht über die nichtberücksichtigten Einwendungen gemäss § Abs. 3 des Planungs und Baugesetzes (PBG) wird zugestimmt.
  • Der Bericht gemäss Art 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.
  • Ermächtigung an den Gemeinderat, Änderungen am privaten Gestaltungsplan in Absprache mit der Gesuchstellerin in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sich diese im Nachgang von Genehmigungs oder Rechtsmittelverfahren als notwendig erweisen und kein Ermessen besteht.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 1219 / 20 vom 19. November 2020 den Gestaltungsplan genehmigt.

Auflage
Die Unterlagen liegen ab dem 27. November 2020 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung auf (§ 5 Abs. 3 PBG)

Rechtsmittel
Gegen die Zustimmung der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen und genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Wila