Hundeabgabe ab 1. Januar 2021
Der Gemeinderat Wila hat Art. 63 des Gebührentarifs der Politischen Gemeinde Wila und damit die Höhe der jährlich zu entrichtenden Abgabe für jeden gehaltenen Hund angepasst. Dabei gelten ab 1. Januar 2021 folgende neuen Ansätze pro Jahr und Hund:
neu Fr. | bisher Fr. | |
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Erster Hund | 160.00 | 140.00 |
Weitere Hunde | 160.00 | 140.00 |
Hofhunde | 160.00 | 140.00 |
Ein Hund für Gemeindepatrouille | 80.00 | 85.00 |
einmalige Anmeldegebühr | 20.00 | 10.00 |
Gebühr für verspätete Anmeldung | 40.00 | 40.00 |
Der Gemeinderatsbeschluss liegt ab 12. Mai 2020 während 30 Tagen zu den üblichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Wila zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Wila