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An- / Abmeldung, Adressänderungen

Anmeldung

Damit wir Sie in unser Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder für Zuzüge innerhalb des Kantons Zürich online (eUmzugZH) anmelden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Heimatschein
  • Familienausweis oder Familienbüchlein (für Familien)
  • Nachweis oblig. Krankenversicherung
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag
  • Anmeldegebühr von Fr. 40.-- pro erwachsene Person

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • gültiger Reisepass / gültige Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Nachweis oblig. Krankenversicherung
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Anmeldegebühr von Fr. 40.-- pro erwachsene Person
  • Ausländerrechtliche Gebühren

Abmeldung
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online (
eUmzugZH) erfolgen. Ausländische Staatsbürger können sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle melden oder sich online (eUmzugZH) abmelden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein oder Meldebestätigung

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Ausländerausweis

Adressänderung
Die Adressänderung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online (eUmzugZH) erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie die unten aufgeführten Unterlagen bei einer Online-Adressänderung per Upload an die Einwohnerkontrolle senden müssen.

Ausländische Staatsangehörige können sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle melden oder sich online (eUmzugZH) ummelden.  

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Ausländerausweis
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag
  • Ausländerrechtliche Gebühren

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle.


Zuständige Abteilung: