Hundeverabgabung
Zuständig für das Hundewesen:
Einwohnerkontrolle Wila
Luzia Toppan
Tel. 052 397 27 27
E-Mail
Meldebestimmungen
Hundehalter/Hundehalterinnen sind verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden und die erforderlichen Angaben bekannt zu geben. Innert der gleichen Frist sind der Gemeinde sowie AMICUS zudem folgende Ereignisse zu melden:
- Namens- oder Adressänderung des Halters/der Halterin
- Halterwechsel
- Tod des Hundes
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Tier nur dann in der Gemeinde Wila anmelden können, wenn Sie als Halter ebenfalls hier angemeldet sind.
Abgaben und Gebühren ab 1. Januar 2021
1. Hund pro Halter | Fr. 160.00 |
jeder weitere Hund | Fr. 160.00 |
Hofhund* | Fr. 160.00 |
Einmalige Einschreibegebühr | Fr. 20.00 |
Verspätete Einschreibegebühr | Fr. 40.00 |
Reduzierte Abgaben
Gemeindepatrouillenhund | Fr. 80.00 |
Reduktionen für den Besuch von Hundeerziehungskursen werden keine gewährt.
* Mit der Einführung des neuen Hundegesetzes per 1. Januar 2010 wurde die Ermässigung für Hofhunde abgeschafft.
Detaillierte Informationen gibt Ihnen folgende Broschüre:
Hundehaltung - Informationen zur neuen Hundegesetzgebung
oder folgende Links:
AMICUS
Veterinäramt Zürich VETA
Bundesamt für Veterinärwesen BVET