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Grundstückgewinnsteuer

Aufgrund der Handänderungsanzeigen, welche das Gemeindesteueramt direkt vom Notariat erhält, muss geprüft werden, ob daraus eine Grundstückgewinnsteuer resultiert. Hierzu ist dem Steueramt eine Grundstückgwinnsteuererklärung einzureichen. Die Formulare erhalten Sie in der Regel direkt vom Grund­buchamt. Sie können diese auch von unserem Online-Schalter herunterladen.

Die Grundstückgewinnsteuer berechnet sich nach dem Tarif gemäss § 225 Steuergesetz (siehe Erlasse und Merkblätter). 


Zuständige Abteilung: