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Steuerfüsse

Die Steuerfüsse werden in Prozenten der "einfachen Staatssteuer" berechnet. Je nach Finanzkraft der Ge­meinde variiert der Steuerfuss. Der Kanton sowie die Gemeinden erheben aufgrund eines vorgängig festge­setzten Steuerfusses jährlich Steuern. Der Staatssteuerfuss (Kanton) wird auf Antrag des Regierungsrates durch den Kantonsrat für jeweils zwei Jahre festgesetzt. Der Gemeindesteuerfuss wird jährlich auf Antrag des Gemeinderates von der Gemeindeversammlung festgesetzt.  


Zuständige Abteilung: