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Steuererklärungsverfahren

Im Januar versendet das Steueramt allen steuerpflichtigen Personen die Steuererklärung für das vergangene Jahr. In Wila sind dies ca. 1'200 Steuererklärungen. Die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist bei Unselbständigerwerbenden der 31. März und bei Selbständigerwerbenden der 30. September. Diese Frist kann vor deren Ablauf schriftlich verlängert werden. Seit Januar 2006 (Steuererklärung 2005) müssen alle Steuererklärungen dem Scan-Center des Steueramtes Winterthur zugestellt werden, wo sie eingescannt werden. Somit kann in Zukunft Platz für die Archivierung eingespart werden.

Von den ca. 1'035 Steuererklärungen der Unselbständigerwerbenden ist das Gemeindesteueramt verpflichtet, mindestens 60% davon selber definitiv zu veranlagen. Die restlichen Steuererklärungen werden zur Bear­beitung an das Kantonale Steueramt weitergeleitet.

 


Zuständige Abteilung: