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Anordnung Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022 über die Einheitsgemeinde Wila und die Einheitsgemeinde Wila-Turbenthal

Gemäss Anordnung des Gemeinderats Wila, der Primarschulpflege Wila und der Sekundarschulpflege Wila findet am Sonntag, 15. Mai 2022, eine Urnenabstimmung statt.

Den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde, der Primarschulgemeinde und der Sekundarschulgemeinde werden folgende gleiche Abstimmungsfragen unterbreitet:

A         Einheitsgemeinde Wila
Sollen die Politische Gemeinde, die Primarschulgemeinde und die Sekundarschulgemeinde zusammen eine neue Gemeindeordnung für eine Einheitsgemeinde Wila erarbeiten und zur Abstimmung vorlegen?

B         Einheitsgemeinde Wila-Turbenthal
Sollen die Politischen Gemeinden, die Primarschulgemeinden und die Sekundarschulgemeinden von Wila und Turbenthal zusammen einen Zusammenschlussvertrag für eine Einheitsgemeinde Wila-Turbenthal (Fusion der Politischen Gemeinden und der Schulgemeinden zu einer Einheitsgemeinde) erarbeiten und zur Abstimmung bringen?

C         Stichfrage
Falls die Anträge A und B angenommen werden, welche Variante soll umgesetzt werden: A oder B?
 

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte sowie nach den Bestimmungen der Gemeindeordnungen.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag mit Begründung enthalten. Die Beweismittel sind soweit möglich beizulegen.

Gemeinderat Wila